Mediation/Mediator, Wirtsch aftsmediation/ Wirtschaftsmediator, Streitschlichtung, Friedensmediation
Die Mediation umfasst zumeist eine außergerichtliche Streitbeilegung. Das Verfahren der Mediation ist dabei freiwillig.
Bevor es zu einem nervenzehrenden und langwierigen Prozess vor Gericht mit hohen Kosten kommt, sollte man im Rahmen der außergerichtlichen Möglichkeiten nach einer Lösung suchen. Dies ist zumeist die Mediation. Auch während eines laufenden Prozesses kann die Mediation eine sinnvolle zusätzliche Möglichkeit darstellen. So kann der sogenannte Rechtsfrieden herbeigeführt werden.
Bei der Mediation handelt es sich um ein freiwillig durchgeführtes Verfahren zwischen den beiden streitenden Parteien. Die Mediation ist dabei meist privat und wird außergerichtlich durchgeführt. In einigen Ländern ist jedoch auch eine gerichtliche Mediation möglich.
Die beiden streitenden Parteien einigen sich bei der Mediation auf einen Mediator. Dieser leitet das Mediationsverfahren und führt die Verhandlungen durch. Im Bereich der Mediation ist der Mediator allparteilich. Dies bedeutet nichts anderes, dass er auf der Seite von beiden Parteien steht. Der Mediator selbst macht keine Lösungsvorschläge oder gibt Empfehlungen. Er setzt sich auch nicht mit dem Inhalt des Konflikts auseinander. Er sorgt lediglich für ein faires Verfahren und hilft dabei den Parteien selbst eine Lösung zu finden. Als Mediator werden in erster Linie qualifizierte Rechtsanwälte tätig. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Im Rahmen einer Mediation endet das Verfahren nicht mit einer Entscheidung oder einem Vorschlag des Mediators wie man es von einem Schieds- oder Schlichtungsverfahren kennt. Es kommt entweder zu einer Beilegung des Streites oder die Mediation ist schlichtweg gescheitert.
Die zentralen Themen einer Mediation
Die Mediation umfasst unter anderem folgende Themen:
- Außergerichtliche Mediation
- Gerichtliche Mediation
- Mediationsgrundsätze
- Wahl des Mediators
- Mediation und Rechtsschutzversicherung
Wo wird die Mediation geregelt?
Gesetzlich ist die Mediation im Mediationsgesetz geregelt, aber auch in der Berufsordnung der Rechtsanwälte sowie dem Rechtsdienstleistungsgesetz.
Wie funktioniert die Mediation?
Mithilfe eines Mediators werden bei einer Mediation verschiedene Schritte durchlaufen, um zu einer Lösung zu kommen, mit der beide Parteien zufrieden sind. Ein sehr wichtiger Punkt ist hierbei das Herausfinden der Bedürfnisse und den Interessen der beteiligten Parteien. An kann hier sagen, dass dies das Kernstück einer jeden Mediation ist.
Der Ablauf einer Mediation ist dabei strukturiert. Zu Anfang werden beide Parteien befragt welche Wünsche sie haben und was sie zur Lösung vorschlagen.
